Geschäftsbedingungen
(Auszüge aus den vom Bund deutscher Verkaufsförderer und Trainer empfohlenen Geschäftsbedingungen)
1.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und dem INtem®-Partner über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und / oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2. Ergänzend gelten die abgedruckten Geschäftsbedingungen für Trainer. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer/Coaches haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2.1. Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistung selbst, durch Angestellte und / oder freie Mitarbeiter.
2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-/Coachingleistung werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer/Coach im Einzelnen festgelegt.
2.3. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren und Coachings, sowie der Vor- und Nachbereitung.
2.4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern/Coachees widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt.
3.1. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstiger Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.2. Für Seminare/Coachings wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.3. Für Seminare/Coachings am Wochenende und / oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.4. Reise- und Aufenthaltskosten werden je nach Vereinbarung gesondert berechnet.
3.5. Alle Leistungen gelten zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.6. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind bei Trainingsbeginn sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zahlbar.
3.8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.). Eine Vervielfältigung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.
4.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und / oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
4.3. Der Auftraggeber informiert den Trainer/Coach vor und während der vereinbarten Maßnahme über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4. Der Trainer/Coach verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber gekannt geworden sind.
4.5. Der Trainer/Coach ist berechtigt, seine Dienstleistung in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.6. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer/Coach wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer/Coach nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer/Coach unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von 6 Monaten vor Trainingsdurchführung 50 %, bis zu 3 Monaten 75 % und bis zu 1 Monat vor- her 100 % des Honorars zuzügl. Kosten gem. Ziffer 3 zu zahlen. Das vom Trainer/Coach vorbereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziff. 4.1. zur Verfügung gestellt.
4.7 Der Auftraggeber stellt die für das Training erforderlichen Räume zur Verfügung.
5.1. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Trainer zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Trainers/Coaches, falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.